1.1 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend der Mitgliedschaft, während der ausgehängten Öffnungszeiten und der entsprechenden Hausordnung, die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen des Clubs zu nutzen. Die SHAPED1 Köln GmbH behält sich vor, den Club an Feiertagen geschlossen zu halten oder die Öffnungszeiten anzupassen. Dies gilt auch für bis zu 5 Tage im Jahr, an denen kein gesetzlicher Feiertag besteht.
1.2 Die Nutzung der Einrichtung des Clubs ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger, neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn SHAPED1 Köln GmbH diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
3.1 Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher im Vertragsmodell festgehaltenen Einrichtungen im Club berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage, wie vereinbart auf Mietbasis, und wenn vorgesehen andere Trainingsangebote auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich geschwächte oder verletzte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) angeboten.
3.2 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
3.3 Die SHAPED1 Köln GmbH behält sich vor, den Kursplan zu ändern, zu erweitern oder zu kürzen. Ebenfalls behält sich die SHAPED1 Köln GmbH vor, Kurse ausfallen zu lassen, wenn die Teilnehmerzahl unter/gleich 5 Teilnehmer ist. Dies wurde bereits in der Preiskalkulation, zum Vorteil der Mitglieder, berücksichtigt.
3.4 Bei gewährten Ruhezeiten, die von einer Zahlung entbinden, wird die Mindestvertragslaufzeit um den gleichen Zeitraum, der erhaltenen Ruhezeit, verlängert. Die vertraglich festgesetzte Servicepauschale entfällt für diesen Zeitraum nicht.
4.1 Die SHAPED1 Köln GmbH bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge für jeweils 2 Wochen im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine 14-tägige Zahlungsweise entsprechend der Zahlungsart gem. Ziff. 4.1.
4.2 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziff. 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine 14-tägige Zahlungsweise, entsprechend der Zahlungsart gem. Ziff. 4.1.
4.3 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR als Mahnkosten berechnet. Im Falle der 2. Mahnung 10,00 EUR.
4.4 Im Falle jeder, mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs, nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift, ist die SHAPED1 Köln GmbH berechtigt, die für die Bankrücklastschrift und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von drei 2-wöchentlichen Beiträgen bzw. wenn die Abbuchung durch Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist, können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin restfällig gestellt werden und die Zugangskarte des Mitglieds wird gesperrt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Die gesamte offene Schuld ist nur dann fällig, wenn der Mitgliedsbeitrag unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen, erfolglos gemahnt worden ist.
4.5 Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2012: 100 %) mit Stichtag des Beitritts, bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert, und können jährlich um maximal 4,00 EUR pro zweiwöchentlichen Zeitraum angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,00 EUR, wenn die Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird.
4.6 Die vereinbarte Startgebühr ist bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühr entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt die SHAPED1 Köln GmbH einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte oder Bändchen) aus. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich die SHAPED1 Köln GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist der SHAPED1 Köln GmbH unverzüglich mitzuteilen.
6.1 Die Mitgliedschaft kann nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats in Textform gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um 4 Wochen.
6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder geschickt werden. Zum Kündigungsformular oder per E-Mail an info@shaped1.de.
6.3 Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb der zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so wird die Mitgliedschaft aufrechterhalten.
Die SHAPED1 Köln GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
Änderungen der Mitgliedschaften, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich der SHAPED1 Köln GmbH schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
Die Haftung der SHAPED1 Köln GmbH, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen keine Haftung übernommen.
In den einzelnen Clubs gilt die dort jeweils ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung. Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzerordnung Kenntnis genommen zu haben. Bei abweichendem Verhalten durch andere Mitbenutzer ist auf die Haus- und Benutzerordnung hinzuweisen. Insbesondere weist die SHAPED1 Köln GmbH darauf hin, dass das Training nicht in Straßenkleidung / Straßenschuhen und nur bei Verwendung eines Handtuchs zulässig ist. Auch die Nutzungsregeln der Sauna sind einzuhalten und den Mitarbeiteransagen ist Folge zu leisten, um einen Ausschluss aus der jeweiligen Nutzung des Moduls nicht ausgeschlossen zu werden. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist die SHAPED1 Köln GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
Die SHAPED1 Köln GmbH sichert ihren Mitgliedern zu, dass sämtliche personenbezogene Daten (einschließlich der Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge sowie Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die bei der SHAPED1 Köln GmbH gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12.1 Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.